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§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf (!!!!) Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder 2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert, 2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt, 3. eine nukleare Explosion verursacht oder ...
Das heißt, einer der eine Atombombe zündet ist gleichgestellet mit einem der sich illegal mp3 aus dem internet läd oder einem der etwas als eigenes ausgibt obwohl ein patent/copyright draufbesteht. Was bleibt noch zu sagen? ich bin ehrlich gesagt fassungslos wie somanches hier geregelt wird.. wie seht ihr das?
..soweit das überhaupt stimmt, beweise hab ich jetzt nicht, wie gesagt, das hab ich alles in foren gefunden.